Allgemeine Geschäftsbedingungen B.O.D.- Maler GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der B.O.D.-Maler GmbH. (B.O.D.-M) Abweichende oder zusätzliche Bedingu ngen des Auftraggebers (AG) werden nicht anerkannt. Es sei denn B.O.D.-Maler GmbH erklärt sich schriftlich und ausdrücklich mit ihrer Geltung einverstanden. Die stillschweigende Annahme von Aufträgen oder Leistung an den Auftraggeber bedeuten daher kein Einverständnis mit den entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers.
Im Hinblick auf Gesetzesänderungen, Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse behält sich B.O.D.-M vor die AGB entsprechen zu ändern, weist den
Auflraggeber in der Auftragsbestätigung auf die aktuellste Version der AGB hin und stellt diese zur Verfügung.
2. Angebote, Vertragsabschlüsse und -änderungen
Alle Angebote von B.O.D.-M und die dazu gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maß-angaben sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Angebote von B.O.D.-M verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sie nicht binnen einer Frist von zehn Werktagen nach Zugang beim Auftraggeber unmittelbar B.O. D.-M gegenüber schriftlich angenommen werden.
Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen B.O.D.-M und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Dienstleistungs-bzw. Liefervertrag, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mündliche Angebote oder Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen/Ergänzungen der von B.O.D.-M angebotenen Leistung gelten nur, wenn sie von B.O.D.-M schriftlich bestätigt werden.
Angaben von B.O.D.-M zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte Belast-barkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Überein-stimmung voraussetzt.
Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
B.O.D.-M behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoran-schlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegen-stände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich zu machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
3. Preise und Preisangaben
Die Preise gelten ab Werk, einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und ausschließlich Transport oder Transportversicherung. Alle Preise und Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich, soweit nicht extra aufgeführt, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19%) und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtliche Nebenkosten.
4. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
Sämtliche Entgelte sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung an B.O.D.-M zu zahlen.
Kommt der Auftraggeber mit dem Ausgleich der Rechnungen in Verzug, ist B.O.D-M berechtigt, alle Leistungen, insbesondere auch vorbereitende Leistungen einzustellen oder ggf. vom Vertrag zurückzutreten. Für den Verzugszeitraum werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Schadensersatzansprüche von B.O.D-M bleiben davon unberührt.
Zahlungen gelten erst mit der Gutschrift auf einem der Konten von B.O.D.-M als vorgenommen. Dabei anfallende Gebühren oder Kosten - insbesondere bei Zahlungen oder Überweisungen aus dem Ausland - gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat, sowie im Falle einer Stornierung des Auftrages ist B.O.D.-M berechtigt, Stornierungskosten in Höhe von 10% der vereinbarten Nettoauftragssumme zuzüglich gültiger Umsatzsteuer zu verlangen, falls nicht ein höherer Schaden der B.O.D.-M nachgewiesen wird oder der Auftraggeber seinerseits nachweist, dass B.O.D.-M ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bei Verträgen über Instandsetzungs- / Instandhaltungsleistungen errechnet sich die Nettoauftragssumme aus
der festgelegten Vertragslaufzeit.
5. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur ausdrücklich und schriftlich anerkannten Gegenforderungen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
6. Lieferungen und Liefer- / Leistungszeit
Lieferungen erfolgen ab Werk.
Von B.O.D.-M in Aussichtgestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich zugesagt oder vereinbart worden ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und -termine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
Die Liefer- bzw. Leistungsfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Liefer- bzw. Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
B.O.D.-M haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung,Leistung oder für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung) verursacht worden sind, die B.O.D.-M nicht zu vertreten hat. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von B.O.D.-M nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegendenVerzuges entstehen oder wenn die Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten. Sofern solche Ereignisse B.O.D.-M die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwerenoder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, , d.h. mehr als 2 Monate anhält, ist der B.O.D.-M zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zu-lässig, alle anderen weitergehenden Ansprüche des AG, insbesondere aus Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem AG infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber B.O.D.-Mvom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche desAG wegen eines solchen Rücktritts sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Vertragspflichten erfüllt. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk von B.O.D.-M mindestens jedoch ½ v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. B.O.D-M ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen bzw. den Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
7. Gefahrübergang, Übergabe und Abnahme
Der Leistungs- und Erfüllungsort richtet sich nach § 269 BGB. Schuldet B.O.D.-Mauch die Montage oder Instandsetzung bzw. -haltung, ist Erfüllungsort der Ort, an dem diese Leistungen zu erfolgen haben.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt B.O.D.-M Versandart und -weg sowie Spediteur und Frachtführer.
Die Gefahr geht spätestens mit der Versendung des Liefergegenstandes auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und die B.O.D-Mnoch andere Leistungen (wie z.B. Versand, Anfuhr oder Montage) übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über. Mit der Meldung der Versandbereitschaft gelten die Liefergegenstände als geliefert und können berechnet werden. Der Auftraggeber hat für die Möglichkeit der Anfuhr bis unmittelbar zum Aufstellungsort Sorge zu tragen.
Sofern B.O.D-M überdies damit beauftragt wurde die Montage des Liefergegenstandes durchzuführen, gilt der Liefer-gegenstand als abgenommen, wenn die Lieferung und Montage abgeschlossen sind, B.O.D.-M den Auftraggeber mit Übergabe des Liefergegenstandes zur Abnahme aufgefordert hat, die behördliche Abnahme durch die ZÜS erfolgt ist, spätestens jedoch wenn, wenn die B.O.D.-Malervertragsgemäße Herstellung des Liefergegenstandes dem Auftraggeber anzeigt und dieser nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Anzeige unter begründeter Darlegung seiner Beanstand-ungen widerspricht. Die Abnahme kann vom Auftraggeber nicht wegen Beanstandungen, welche die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, zurückgewiesen werden.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung vonB.O.D.-M gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
8.Montage-/Handwerks-leistungen
Sofern M/H-leistungen vereinbart sind, wird B.O.D.-Mdie Leistungen mit fachkundigem Personal sowie mit erforderlichem Werkzeug erbringen.B.O.D.-M ist berechtigt in Teilbereichen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
Unter der von B.O.D.-Mu.a. im Angebot vorgenommenen „Leistungsabgrenzung“ sind Leistungen und Arbeiten vor Montagebeginn, während der Montage und zur Sicherstellung einer mängelfreien Abnahme durch die ZÜS genannt. Diese Leistungen werden nicht von B.O.D.-Maler erbracht, sondern müssen vom Auftraggeber gewährleistet werden. Die bauseitigen Leistungen müssen gemäß der „Leistungsabgrenzung“ bei Montagebeginn soweit fortgeschritten sein, dass die Montage zu der werktäglichen Arbeitszeit von B.O.D.-Maler ungehindert durchgeführt werden kann. Das bei einem Umbau frei werdende Material geht in das Eigentum von B.O.D.-M über. DieVergütung hierfür wurde bei der Preisgestaltung berücksichtigt. Muss die Montage insbesondere auf Grund von fehlenden bauseitigen Vorleistungen, falscher Terminierung oder falschen Maßnahmen durch den Auftraggeber unterbrochen werden oder verzögert sich die Beendigung der Arbeiten infolge verspäteter behördlicher Abnahme, ohne dass B.O.D.-M dies zu vertreten hat, trägt der Auftraggeber die damit entstehenden Kosten für den Mehraufwand (z.B. Kosten für die Wartezeit der Monteure, Reisekosten). Die Montagefristen und -termine verlängern sich jeweils um die bauseitigen Verzögerungen. Es gilt Ziff. 6 entsprechend.
9. Leistungsänderungen / Preisänderungen
B.O.D.-M behält sich Änderungen zum Angebot für den Fall vor, dass aus nicht von B.O.D.-M zu vertretenen Gründen Teile des Angebots durch andere gleichwertige Leistungen ersetzt werden müssen. In diesem Fall wird B.O.D.-M den Auftraggeber rechtzeitig über die Änderungen informieren und eine dem ursprünglichen Angebot möglichst gleichwertige Leistung anbieten.
Hat der Auftraggeber Bedenken gegen die Änderungen, so hat er sie B.O.D.-M unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Teilt B.O.D.-M die Bedenken nicht, so ist B.O.D.-M für seine Angaben und Anordnungen im Hinblick auf die Leistungsänder-ung verantwortlich.
Änderungen seitens des Auftraggebers sind B.O.D.-Mvor deren Ausführung, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen, schriftlich anzukündigen. Änderungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch B.O.D.-Maler möglich.
Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat B.O.D.-MAnspruch auf gesonderte Vergütung.
Im Falle der Veränderung/ Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz Betriebs-kosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben.
Werden Überstunden aufgrund gegenseitiger Vereinbarung geleistet, so erhöht sich die Auftragssumme entsprechend den tariflichen Zuschlägen.
10. Eigentumsvorbehalt
B.O.D.-Mbehält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Dienstleistungs- bzw. Liefervertrag vor. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Greifen Dritte auf den Liefergegenstand zu, u.a. durch Beschlagnahme, wird der Auftraggeber diese unverzüglich auf das Eigentum von B.O.D.-Mhinweisen und hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, B.O.D.-Mdie in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber gegenüber der B.O.D.-Maler GmbH.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist B.O.D.-M zur Rücknahme, nach Mahnung, berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. B.O.D.-M behält sich weitergehende Schadensersatzansprüche vor.
11. Gewährleistung, Sachmängel
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme bzw. spätestens zur Inbetriebnahme.
Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn B.O.D.-Mnicht unverzüglich eine schriftliche, detaillierte Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen 5 Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen 5 Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in der vertraglich bestimmten Weise zugegangen ist. Auf Verlangen von B.O.D.-M ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an B.O.D.-M zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet B.O.D.-Mdie Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
Bei Sachmängeln der Gelieferten Gegenstände ist B.O.D.-M nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder das Entgelt angemessen mindern, soweit der verbleibende Teil der Leistungen von B.O.D.-Mfür den Auftraggeber unbrauchbar wird bzw. den ursprünglichen Zweck nicht mehr erfüllt.
Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von B.o.D.-M, kann der Auftraggeber unter den in Ziff. 12 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die B.O.D.-Maus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird B.O.D.-Mnach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen B.O.D.-Mbestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen B.O.D.-Maler GmbH gehemmt.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber den Liefergegenstand ungeeignet oder unsachgemäß verwendet, fehlerhaft in Betrieb setzt, ohne Zustimmung von B.O.D.-M den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Die Gewährleistung entfällt ferner insbesondere bei natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel/ Austauschwerkstoffe, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund, chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, sofern sie nicht auf ein Verschulden von B.O.D.-M zurückzuführen sind. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
Für Ersatzstücke und die Ausbesserungen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
Bei Veränderung jeglicher Art an den gelieferten Gegenständen, die die Sicherheit von Personen, Tieren und Sachen einschränken können, gelten die Konformitäts- und Herstellererklärungen nicht mehr. Diese Erklärungen gelten nur für unveränderte Lieferteile des Lieferers. Ansprüche gegen B.O.D.-M bestehen nicht, wenn ein Schaden auf Veränderungen der gelieferten Teile beruht oder durch Produkte verursacht wurden, die im Zusammenhang mit den Lieferteilen von B.O.D.-M verwendet, aber nicht von B.O.D.-Maler GmbH hergestellt wurden.
Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
12. Haftung
B.O.D.-M haftet für alle Schäden durch Pflichtverletzungen an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit nur bei einer Verursachung in Folge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Bei einer Verletzung wesentlicher Pflichten der vertraglichen Vereinbarungen (Kardinalpflichten) haftet B.O.D.-Mauch im Falle leichter Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind Verpflichtungen zur rechtzeitigen Lieferung und Montage des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. B.O.D.-M haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
Soweit B.O.D.-M gemäß Ziff. 12.1 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf die Schäden begrenzt die B.O.D.-Mals mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die B.O.D.-M eine Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
B.O.D.-M haftet unbeschränkt aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften.
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an Gegenständen, die B.O.D.-Meingebracht hat und die durch den Auftraggeber, Mitarbeiter des Auftraggebers oder sonstige Dritte schuldhaft verursacht wurden.
Soweit B.O.D.-M technische Auskünfte gibt oder beratend tätig B.O.D.-M wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung.
13. Personal/ Abwerbungsverbot
Das Weisungsrecht über die Mitarbeiter von B.O.D.-Mobliegt ausschließlich B.O.D.-Maler GmbH.
Dem AG ist es nicht gestattet, Mitarbeiter von B.O.D.-M zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbständige oder unselbständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.
Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die Bestimmungen der Ziff. 13.Abs2, so ist er verpflichtet, die achtfache Monatsgebühr als Vertragsstrafe zu zahlen.
14. Datenschutz/ Geheimhaltung
B.O.D.-Mist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflicht-ungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich.B.O.D.-M wird über alles, was ihm aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt, Schweigen gegenüber Dritten bewahren. Berichte, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Angebote und Rechnungen des Auftraggebers sind nur für B.O.D.-M bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln.
Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische Verarbeit-ung von Daten des Auftraggebers unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Auftraggeber daher ausdrücklich ein. Für zusätzliche Regelungen zur Geheimhaltung von Daten wird auf den jeweils abzuschließenden Vertrag verwiesen.
Es gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Insbesondere haben die Parteien ihre jeweiligen Mitarbeiter, die von den Leistungen dieses Auftrages berührt werden, auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG zu verpflichten.
15. Schlussbestimmungen
Die Vereinbarungen zwischen B.O.D.-M und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich deutschem Recht, soweit nicht nach den unabdingbaren Regelungen des internationalen Privatrechts zwingend anderes Recht gilt.
Alle ergänzenden Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Angebote oder Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen/Ergänzungen der von B.O.D.-M angebotenen Leistung gelten nur, wenn sie von B.O.D.-M schriftlich oder inTextform bestätigt werden.
Gerichtstand für alle Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Magdeburg (bei Streitigkeiten vor dem Amtsgericht das Amtsgericht Magdeburg), soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts o. ä. ist und nicht etwas anderes rechtlich wirksam vereinbart wird.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bedingung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmungen wirksam.